Strompreisbremse

Am 15.12.2022 beschloss der Deutsche Bundestag die Regelung zu den sogenannten Energiepreisbremsen – finanzielle Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger bei Strom, Gas und Fernwärme. Am 16.12.2022 stimmte auch der Bundesrat zu.

Die Strompreisbremse startet zum 01. Januar 2023.

80 Prozent Ihres Stromverbrauchs* erhalten Sie zum gedeckelten Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde.

*Maßgeblich ist i.d.R. die Verbrauchsmenge des Vorjahres

Ab wann gilt die Strompreisbremse?

Die Entlastung beginnt im Januar 2023.

Für die organisatorische Umsetzung benötigen die Energieversorgungsunternehmen – in Ihrem Fall die Gemeindewerke Brüggen GmbH – einige Zeit. Wir bitten daher um etwas Geduld. Wir werden Sie umgehend über die Verrechnung des vergünstigten Tarifs informieren.

Die Strompreisbremse wird voraussichtlich bis mindestens Ende April 2024 gelten.

Für wen gilt die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse wurde zur Entlastung privater Haushalte, Vereine sowie kleinen und mittleren Unternehmen mit einem Verbrauch bis zu 30.000 kWh pro Jahr beschlossen.

Wieviel müssen Sie bezahlen?

Für 80 Prozent Ihres Stromverbrauchs bezahlen Sie einen festgesetzten Preis von 40 Cent brutto pro kWh. Die restlichen 20 Prozent zahlen Sie zum Tarifpreis. Maßgeblich ist in der Regel die Verbrauchsmenge des Vorjahres.

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