Standrohrverleih

Zu welchem Zweck kann ein Standrohr ausgeliehen werden?

Bauen Sie gerade? Planen Sie eine Veranstaltung? Dann benötigen Sie dafür einen vorübergehenden Wasseranschluss. Gern verleihen wir Ihnen kostenpflichtig ein Standrohr mit geeichtem Wasserzähler. Das Standrohr wird auf einen Hydranten montiert und ermöglicht Ihnen, Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz der Gemeindewerke Brüggen GmbH zu entnehmen.

Unsere Standrohre sind mit einem sogenannten Systemtrenner gesichert und mit einem Zähler ausgestattet. Der Trenner verhindert, dass Wasser aus Ihrer Anlage zurück in das Versorgungsnetz strömen kann. Mit dem Zähler ermitteln wir Ihren genauen Verbrauch. Sie können zwischen einem Ventilanschluss mit C-Kupplung und der Zählergröße Q3 10 oder einem Ventilanschluss mit ¾-Zoll-Gewinde und der Zählergröße Q3 4 wählen.

Als Standrohrmieter obliegt Ihnen die Verkehrssicherungspflicht. Sie sind darüber hinaus dafür verantwortlich, dass das Verteilungsnetz ab dem Standrohr ordnungsgemäß installiert wird. Hierzu verweisen wir auf unser Merkblatt für die Wasserentnahme aus Hydranten sowie die gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen RSA.

Bitte beachten Sie, dass Pool- oder Teichbefüllung sowie Flächenbewässerung über Standrohre nicht zulässig sind.

Das Wasser für die Poolbefüllung ist zunächst Frischwasser. Es wird im Laufe der Zeit allerdings durch Chlorung oder Aktivsauerstoff gereinigt. Bei Poolwasser handelt es sich letztendlich um Schmutzwasser. Es kann nach der Nutzung nicht im Garten verwendet werden und wird entsprechend in der Schmutzwasserkanalisation entsorgt, damit es keine Umwelt- und Gewässerschäden verursacht.
Zugleich belasten Pool- oder Teichbefüllung sowie Flächenbewässerung das Wassernetz. Da mehrere Kubikmeter Wasser für einen Pool oder einen Teich notwendig sind, entspricht die Wasserentnahme oftmals circa einem Drittel der Wassermenge, die ein durchschnittlicher Bundesbürger im gesamten Jahr verbraucht. Bei gleichzeitigem Betrieb mehrerer Standrohre kann der Druck im Netz rapide eine kritische Marke erreichen und die Deckung des täglichen Wasserbedarfs kann nicht mehr gewährleistet werden.

Inhaltsverzeichnis

Reservierung Standrohr

Damit wir Ihnen das passende Standrohr zur Verfügung stellen können, bitten wir Sie zuvor um einige Angaben – das Formular zum Standrohrverleih finden Sie hier:

Sie bekommen daraufhin von uns eine Nachricht, ob Standrohre zum gewünschten Termin vorrätig sind.

Gern nehmen wir Ihre Reservierung auch telefonisch entgegen.

Sie erreichen uns während der Öffnungszeiten unter der Rufnummer 02157 / 87367-0.

Kaution

Für die Anmietung eines Standrohres benötigen wir von Ihnen vorab die Zahlung einer Kaution in Höhe von 500,- Euro pro Standrohr. Bitte nehmen Sie die Überweisung der Kaution vor, bevor Sie das Standrohr an der Ausgabestelle abholen.
Überweisung auf unser Konto:

Volksbank Krefeld
IBAN: DE90 3206 0362 1115 0900 18
Verwendungszweck: „Standrohrverleih“ und Ihr Name bzw. Firma

Wichtiger Hinweis: Zur Abholung bringen Sie bitte den Überweisungsbeleg/die Quittung mit.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit vor Ort mit EC-Karte zu zahlen.
Eine Barzahlung oder Zahlung per Scheck ist nicht möglich.

Ausgabe und Rückgabe

Die Ausgabe und Rückgabe der Standrohre erfolgt in unserem Servicecenter Holtweg 60, 41379 Brüggen, Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr sowie Freitag von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr.
Am Tag der Abholung unterschreiben Sie den Standrohr-Mietvertrag bei unseren Kollegen in der Ausgabestelle.
Trinkwasserstandrohre werden stets gespült und desinfiziert verliehen.
Bei Rückgabe des unbeschädigten Standrohres verrechnen wir die Kaution mit dem Wasserverbrauch und der Standrohrmiete. Entstehen zusätzliche Aufwendungen, durch eine erforderliche Reparatur, werden diese ebenfalls in Abzug gebracht. Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung aus. Daher ist es unbedingt notwendig, bereits bei der Ausleihe eine Kontoverbindung anzugeben.

Preisübersicht Standrohrverleih

netto brutto*
Kauton (pro Standrohr) 500,00 €
Grundmiete je angefangener Tag 1,53 € 1,64 €
Wasserpreis pro Kubikmeter (m3) 1,35 € 1,44 €

*beinhaltet 7% Mehrwertsteuer

Benötigtes Zubehör

  • Auf Wunsch erhalten Sie mit Ausgabe des Standrohrs einen Hydrantenschlüssel. Dieser dient zum Öffnen des Unterflurhydranten. Setzen Sie das Kreuz auf dem Ausgabeschein.
  • Schläuche, Anschlüsse sowie Material zur Sicherung der Arbeitsstelle (Barken, Absperrkegel etc.) stellen wir nicht zur Verfügung. Das fehlende Zubehör finden Sie im Fachhandel.

Gebrauchsanweisung des Standrohrs

Zum Gebrauch des Standrohres: Bitte berücksichtigen Sie, dass bei unsachgemäßer Handhabung des Standrohres die Gefahr der Trinkwasserverschmutzung besteht. Wenn Sie einen Defekt am Standrohr oder Unterflurhydranten feststellen, benachrichtigen Sie bitte umgehend die Gemeindewerke Brüggen GmbH.

Öffnen:

  1. Verkehrssicherungen durchführen, den Hydranten im unmittelbaren Umkreis von jeglichen Materialien, Geräten und Fahrzeugen freihalten.
  2. Kappendeckel und die nächste Umgebung von Straßenschmutz säubern.
  3. Festsitzende Kappendeckel durch Schläge auf den Deckelrand mittels Vierkant des Bedienungsschlüssels oder eines Hammers lockern.
  4. Kappendeckel am Aushebesteg herausnehmen und seitlich drehen.
  5. Klaue und Klauendeckel vom Schmutz befreien und dann erst den Klauendeckel abnehmen.
  6. Standrohr mit nach unten geschraubter Klaumutter in die Klaue einführen (keine Hilfsmittel verwenden) und so lange nach rechts drehen, bis ein fester Sitz erreicht ist.
  7. Abgangsarmatur ganz öffnen, damit beim Öffnen des Hydranten die Luftentweichen kann.
  8. Durch Linksdrehen des Bedienungsschlüssels die Hydrantensperrung langsam bis zum deutlich spürbaren Anschlag vollständig öffnen. Hydrant und Stand-
    rohr mit dem ausströmenden Wasser spülen bzw. reinigen. Abgangsarmatur schließen und ggf. Schläuche ankuppeln.
  9. Die Entnahmemenge nur durch die Abgangsarmatur regeln.

Schließen:

  1. Schläuche abschrauben bzw. abkuppeln.
  2. Durch gleichmäßiges Rechtsdrehen mittels Bedienungsschlüssel die Hydrantensperrung bis zum deutlich spürbaren Anschlag vollständig schließen.
  3. Abgangsarmatur öffnen, damit die einströmende Luft das noch vorhandene Vakuum aus dem Standrohr herausdrücken kann.
  4. Standrohr durch Linksdrehen aus der Klaue lösen und den Klauendeckeleinsetzen.
  5. Straßenkappe durch Einlegen des Kappendeckels in den Kappenrandverschließen.
  6. Verkehrssicherheit der öffentlichen Verkehrsfläche wiederherstellen.
    Bei Frost ist nach jeder Entnahme die Hydrantensperrung sofort zu schließen und abzubauen. Verkehrsgefährdung durch Glatteis ist zu vermeiden.

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Standrohre

Wo setzen Sie das Standrohr ein?

Ich/wir berechtige(n) folgende Person, den Mietvertrag abzuschließen und das Standrohr entgegenzunehmen (wenn der oben eingegebene Name abweicht)

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Störungsannahme Straßenbeleuchtung

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