Balkonkraftwerke

Selbsterzeugter Strom vom Balkon

Sie sind Mieter und verfügen über einen Balkon oder eine Terrasse? Dann ist ein Balkonkraftwerk genau das Richtige für Sie! Die Gemeindewerke Brüggen GmbH liefert Ihnen ein leistungsstarkes und individuell anpassbares Balkonkraftwerk. Erzeugen Sie Ihren eigenen Strom und verwenden Sie diesen im Haushalt. Damit leisten Sie Ihren Beitrag zur Energiewende und sparen Stromkosten.

Haben Sie Interesse an einem Balkonkraftwerk? Dann schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@gemeindewerke-brueggen.de.

Wir setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.

Balkonkraftwerk an einem Terassengeländer

Lieferumfang

Informationen zur Lieferung und zum Aufbau

Wichtige Informationen zum Balkonkraftwerk

Der Anschluss der steckfertigen Anlage muss die Normen VDE-AR-N 4105 (Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz), VDE-V 0100-551-1 (Anschluss von Stromerzeugungseinrichtungen) sowie VDE-V 0628-1 (Energiesteckvorrichtung mit Schutzkontakt) berücksichtigen. Hier empfiehlt es sich, eine Elektrofachkraft zu Rate zu ziehen.

Das Balkonkraftwerk muss sturmsicher befestigt werden.

Die Solaranlage produziert Strom. Die Berührung mit dem Stecker kann gefährlich sein. Zum Anschluss der Solaranlage an den hausinternen Stromkreis wird eine speziellen Energiesteckvorrichtung (Wielandstecker) benötigt. Diese muss von einem Fach-Elektriker installiert werden.

Melden Sie Balkonkraftwerk vor der Installation beim zuständigen Netzbetreiber, im Raum Brüggen ist das die Westnetz AG Regionalniederlassung Niederrhein, an. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie vom Netzbetreiber eine Rückmeldung, ob die Solaranlage ans Netz angeschlossen werden darf.

Für den Betrieb des Balkonkraftwerkes ist der Einbau eines Zweirichtungszählers erforderlich. Der zuständige Messstellenbetreiber stellt diesen zur Verfügung.

Als Betreiber einer Solaranlage sind Sie verpflichtet, diese innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Inbetriebnahme beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.

Stecker-Solarmodule dürfen bis zu einer maximalen Leistungsgrenze von 600 W, je elektrischer Anlage, installiert werden.

Vor Anschaffung eines Balkonkraftwerkes ist die Zustimmung des Eigentümers / Vermieters einzuholen.

Störungsannahme Straßenbeleuchtung

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