Gartenwasserzähler

Gartenwasserzähler

("Zwischenzähler")

Allgemeine Informationen

Die Abwassergebühren werden von der Burggemeinde Brüggen standardmäßig für das gesamte Leitungswasser erhoben, das vom Hauswasserzähler erfasst wird. Wenn Sie Leitungswasser zur Gartenbewässerung oder zum Rasensprengen nutzen, versickert es jedoch im Boden, statt in die Kanalisation zu fließen. Mit einem Gartenwasserzähler kann dieses Wasser gemessen und von der gesamten gelieferten Wassermenge, die die Grundlage der Abwassergebühren darstellt, abgezogen werden.

Fazit: Frischwasser, das Sie zur Gartenbewässerung benutzen, kann also von den Abwassergebühren befreit werden!

Einbau

Einen Gartenwasserzähler können Sie in jedem Baumarkt kaufen. Der Einbau und die Montage muss fachgerecht und frostschutzsicher vorgenommen werden. Dies übernimmt ein Gas-, Wasserinstallateur oder bei fachkundigen Vorkenntnissen, Sie selbst.

Gartenwasserzähler / Zwischenzähler

Anmeldung des Zwischenzählers

Bitte teilen Sie uns folgende Informationen zur Registrierung Ihres Zwischenzählers mit:

Diese Angaben können Sie gern per E-Mail an: info@gemeindewerke-brueggen.de oder postalisch an: Gemeindewerke Brüggen GmbH, Holtweg 60, 41379 Brüggen, übermitteln.

Abrechnung

Zum Ende eines jeden Jahres fragt die Gemeindewerke Brüggen GmbH die Zählerstände der Wasseruhren ab. Hier übermitteln Sie bitte sowohl den Zählerstand des Hauptzählers als auch den des Zwischenzählers.

In Ihrer Jahresabrechnung zum Wasserverbrauch wird der Verbrauchswert des Zwischenzählers gesondert ausgewiesen. Diesen Wert übermitteln wir an die Burggemeinde Brüggen, welche für die Abwassergebühren zuständig ist. Für den Verbrauchswert des Gartenzählers fallen Ihnen keine Abwassergebühren an.

Zusammenfassung

Störungsannahme Straßenbeleuchtung

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